Hinweisgebermeldestelle der Kongregation der Armen Schulschwestern v. U. L. Fr.
Durch die Meldung von Verstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes ist eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung möglich, um Schaden von uns, unseren Beschäftigten, Geschäftspartner und Schülern sowie Kindergartenkindern abzuwenden. Die wichtigsten Säulen unseres Hinweisgebersystems, das auf dem am 02. Juni 2023 verkündeten Hinweisgeberschutzgesetz basiert, sind die Unabhängigkeit unserer internen Meldestelle und die Sicherstellung der Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person. Hinweisgebende Personen haben durch die Abgabe eines Hinweises keine Repressalien oder Benachteiligungen zu befürchten, soweit keine missbräuchliche Nutzung der Hinweisgebermeldestelle durch falsche oder grob fahrlässige Meldungen vorliegt.
Abgeben der Meldung an die Hinweisgebermeldestelle:
Unser internes Hinweisgebersystem bietet verschiedene sog. Meldekanäle, um die im Hinweisgeberschutzgesetz genannten Verstöße zu melden. Die Kenntnisse über mögliche Verstöße müssen im beruflichen Kontext erlangt worden sein. Ihren Hinweis können Sie über die nachstehend aufgeführten Meldekanäle abgeben:
Postanschrift:
Kongregation der Armen Schulschwestern v. U. L. Fr.
Hinweisgebermeldestelle (persönlich/vertraulich)
Unterer Anger 2
80331 München
hinweisgeberschutz@schulschwestern.de
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Anfertigung eines Protokolls zur Dokumentation Ihrer Meldung das Recht haben, Einsicht in dieses zu nehmen, es ggf. zu korrigieren und durch (elektronische) Unterschrift die Richtigkeit zu bestätigen.